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Das sagte ein Sprecher des Thüringer Landesverwaltungsamts am Donnerstag. Seit Juli gilt in Deutschland das neue Prostituiertenschutzgesetz. Seitdem ist es für Prostituierte Pflicht, sich anzumelden. Bordelle benötigen eine Betriebserlaubnis, dafür wurden Mindestanforderungen formuliert.
Die behördliche Umsetzung des Gesetzes liegt in Verantwortung der Bundesländer. In Thüringen gibt es aber bisher keine Ausführungsverordnung. Bis das der Fall ist, müssen sich Prostituierte beim Landesverwaltungsamt in Weimar anmelden. Nach Informationen des Landesfrauenrats ist Thüringen das einzige Bundesland, das das Gesetz noch nicht in Landesrecht gegossen hat.
Die Verordnung sei momentan in Arbeit, sagte ein Sprecher des in der Sache federführenden Thüringer Innenministeriums. Ob es noch in dieser Legislaturperiode klappt, sei unklar. Eine Verordnung könnte unter anderem regeln, dass die Prostituierten sich in ihren Landkreisen oder kreisfreien Städten beraten und anmelden dürfen.
Auch Karola Stange, Sprecherin für Gleichstellungspolitik der Linken-Fraktion, kritisierte: "Ich finde es sehr traurig, dass wir noch nicht geliefert haben an der Stelle. Die Geschäftsführerin Ilona Helena Eisner sagte vorab, sie finde es nicht dramatisch, dass es im Freistaat noch keine gültige Rechtsverordnung gebe, "weil das Gesetz an sich nicht wirklich gut ist.
Eigentlich ist unsere Forderung, das Gesetz noch einmal nachzubessern. Kritik am Gesetz kommt unter anderem auch von der Deutschen Aidshilfe und der Organisation Dona Carmen, die sich für die politischen und sozialen Rechte von Prostituierten engagiert.