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Am Gericht. Verurteilungen wegen Menschenhandel gibt es in der Schweiz nur wenige — und noch viel seltener sind geständige Täter. Der Mittfünfziger, der sich in Zürich vor Gericht verantworten muss, gehört zu diesen Ausnahmen. Von Brigitte Hürlimann , Journalismus kostet. Wenn auch Sie unabhängigen Journalismus möglich machen wollen: Kommen Sie an Bord! Ort: Bezirksgericht Zürich Zeit: Juni , 8. Der Mann ist 54 Jahre alt und stammt aus dem Nordosten Ungarns.
Er ist vor wenigen Jahren in die Schweiz eingereist, um hier zu arbeiten; in der Hoffnung auf einen besseren Verdienst als in der Heimat und in der Absicht, seine Finanzen in Ordnung zu bringen.
Er findet eine Stelle im Baugewerbe und träumt davon, in der Schweiz ein ungarisches Restaurant zu eröffnen. Die Vorbereitungen dafür packt er zügig an, doch vorderhand betreibt er noch ein kleines Puff im Kanton Aargau, ganz legal. So weit, so unauffällig. Doch dann rutscht er in den Menschenhandel ab. Er ist Teil einer Organisation, die mit Ungarinnen handelt: Frauen aus desolaten wirtschaftlichen und privaten Verhältnissen, alle aus der gleichen Umgebung. Sie verfügen nur über eine spärliche Schulbildung, haben keinen Beruf gelernt, keine Arbeitsstelle, manche von ihnen kaum ein Dach über dem Kopf.
Ihre Partner sind im Gefängnis, sie müssen sich allein um die Kinder kümmern, falls sie ihnen von den Behörden nicht entzogen worden sind. Vier der Frauen sind keine 20 Jahre alt, als sie in die Schweiz verfrachtet werden. Einige haben sich schon in Ungarn prostituiert. Staatsanwältin Andrea Senn drückt es so aus: «Alle Frauen waren aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, als Prostituierte weiter- zu arbeiten, mangels anderweitiger Möglichkeit, ein für sich und ihre Angehörigen ausreichendes Einkommen zu generieren.
Lediglich aufgrund der ausweglosen wirtschaftlichen und sozialen Lage in Ungarn waren sie bereit, in einem fremden Land, dessen Sprache sie nicht mächtig waren und dessen Gepflogenheiten sie nicht kannten, … als Prostituierte zu arbeiten.