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Richterin Sina Wietrzychowski folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht, eine Geldstrafe gegen die Beklagte zu verhängen. Die Ereignisse von damals seien nicht mehr nachvollziehbar, deswegen entscheide sie im Zweifel für die Angeklagte und damit auf Freispruch. Eine Sache sah die Richterin als erwiesen an. Am Als sie zu ihrem Wagen zurückkehrte, steckte bereits ein Knöllchen am Scheibenwischer. Da sich die Zeitpunkte des Ticketlösens und der Verwarnung überschneiden, hatte die Stadt Jülich das eigentliche Knöllchen zeitnah zurückgezogen.
Gegenstand der Gerichtsverhandlung war der Streit. Die Aussagen der Beklagten und der Politesse, die als Zeugin ausgesagt hat, haben sich widersprochen. Die Studentin sagte aus, dass sie die Zeugin darauf aufmerksam gemacht habe, dass sie gerade erst geparkt und ein Ticket gelöst habe.
Als sie eine schroffe Antwort erhalten habe, habe sie die Frau aufgefordert, ihren Namen zu nennen. Ursprüngliche habe sie die Stadt-Mitarbeiterin anzeigen wollen, da sie aber seitens der Verwaltung nicht unmittelbar den Namen erhalten habe, habe sie davon Abstand genommen.
Die Stadt-Mitarbeiterin schilderte, dass sie mit der Studentin habe reden wollen. Sie sei darüber entrüstet gewesen, dass sie sich von einer jungen Frau derart habe beleidigen lassen müssen und dass sie dann noch angezeigt werden sollte.
Staatsanwalt Maurice Emunds wertete die Aussagen der Beklagten als weniger glaubwürdig. Da Aussage gegen Aussage stand, entschied sie auf Freispruch. Startseite Lokales Jülich Jülich: Politesse beleidigt? Studentin freigesprochen. Teilen Weiterleiten Tweeten Weiterleiten Drucken. Zum Thema Aus dem Ressort. Aldenhoven Inden Linnich Titz. Monschau Roetgen Simmerath. Alsdorf Baesweiler Herzogenrath Würselen. Übach-Palenberg Gangelt.