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Städte und Gemeinden unterhalb dieser Zahl fallen ohnehin in die Kreiszuständigkeit. Lediglich eine Einrichtung, die dem Prostitutionsgewerbe diene, sei derzeit im Gebiet der Stadt Oberzent bekannt.
Aus dem neuen Gesetz ergäben sich eine Vielzahl von Aufgaben für die Ordnungsbehörde, die weitreichendes Fachwissen erforderten. Unter anderem müssten in einem vertraulichen Rahmen Beratungsgespräche geführt werden, um Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten und über weitere Angebote zu informieren, zitierte Weyrauch aus der Sitzungsvorlage.
Zudem müsse die Ordnungsbehörde die Prostitutionstätten überprüfen. Den Betreibern müsse man - entsprechend positives Ergebnis vorausgesetzt - eine Erlaubnis zum Betrieb des Bordells erteilen.
Der Odenwaldkreis veranschlage den von den Kommunen dafür abzuführenden Betrag mit derzeit Euro jährlich. Wobei eine Anpassung bei Bedarf nicht ausgeschlossen sei. Er tue sich schwer, diese Aufgabe einfach weg zu delegieren, sagte Marcel Gerling. Das alles personell bei der Stadt vorzuhalten, funktioniere einfach nicht, konterte Christian Kehrer.
Zudem hätten fast alle kreisangehörigen Kommunen die Zuständigkeit übertragen. Oberzent Bordelle kontrolliert künftig der Odenwaldkreis Aufgabe für Euro jährlich übertragen - Nur ein Betrieb liege derzeit im Gebiet der Stadt.