GEWICHT: 47 kg
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Intime Dienste: Deep Throat, Kuscheln/Schmusen, Deep Throat, Gruppensex, Gruppensex
E-Mail: kanzlei schulz-partner. Erbringt ein Bordellbetreiber neben der tageweisen Vermietung von Zimmern an Prostituierte weitere Leistungen in Form von Werbung und Sicherheitsservice, die bei einer Gesamtschau ein Komplettpaket zur Ermöglichung der Prostitution darstellen, handelt es sich nicht um eine steuerbefreite Grundstücksvermietung, sondern um eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung.
Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg Az. Das Finanzamt lehnte dies ab. Das Gericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Hier werbe der Kläger im Rahmen einer einheitlichen komplexen Leistung neben der grundsätzlich steuerfreien Vermietung von Räumen im Internet für die Ausübung der Prostitution, er sei in die telefonische Geschäftsanbahnung zwischen Kunde Freier und Prostituierter eingebunden, überwache die Flure mit einer Videoanlage und die Prostituierten könnten über ein Notrufsystem im Zimmer den Kläger oder einen Angestellten um Hilfe rufen.
Auch sonst stünde immer jemand rund um die Uhr als Ansprechpartner für Kunden und Prostituierte zur Verfügung. Infothek Zurück zur Übersicht. Diese Webseite setzt technisch notwendige Cookies.
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