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Das Amtsgericht hatte den heute Jährigen vor knapp einem Jahr wegen sexueller Nötigung in Tateinheit zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dagegen zog der Mann vor das Landgericht, das seiner Auslegung der Rechtslage eine klare Absage erteilte. Die erste Instanz hatte folgenden Sachverhalt festgestellt: Mitte Dezember hatte der Angeklagte eine junge Frau über eine mobile Dating-App kennengelernt, lud die Studentin für ein erstes Treffen in seine Wohnung nach Marburg ein.
Während einer anfangs noch zwanglosen Unterhaltung kam die Frau wohl zu dem Schluss, dass beide nicht zusammenpassten, und wollte die Wohnung wieder verlassen. Das versuchte der Angeklagte zu verhindern, wurde dabei zunehmend rabiat in seinem Drängen, sie möge bei ihm bleiben. Zweimal fasste er ihr laut Anklage in den Schritt, forderte sie zum Sex auf. Mehrfach und eindeutig soll die zunehmend panische Frau abgelehnt und darauf bestanden haben, dass sie gehen wolle.
Nach mehreren Anläufen schaffte sie es, die Wohnzimmertür zu öffnen. Die Frau flüchtete in Panik in den Hausflur, direkt vorbei an zwei Nachbarn und späteren Zeugen, die von den Hilferufen alarmiert wurden. Diesen Sachverhalt gab der Beschuldigte bereits vor der ersten Instanz zu und zeigte sich geständig. Seine Berufung beschränkte er auf die rechtliche Einordnung der Tat, welche die Verteidigung nicht als sexuelle Nötigung im rechtlichen Sinne betrachtete.
Dazu fehle es an der sogenannten Erheblichkeit, die verschiedene Auslegungen einer Handlung zulässt. Das Berufungsziel seines Mandanten sah vor, die Freiheitsstrafe auf eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen zu drücken und damit einer Vorstrafe zu entgehen. Darüber hinaus hatte sich das Amtsgericht in seiner Entscheidung bereits auf einen minderschweren Fall bezogen. Eine noch mildere Strafe sei nicht zu erwarten. Bis heute habe die Frau mit dem Erlebten zu kämpfen, begab sich mehrere Monate lang in psychiatrische Behandlung und konnte sich erst spät überhaupt zu einer Anzeige durchringen.
Das durch eine mildere Strafe noch zu bagatellisieren, sei aussichtslos. Mein Abo. Marburg Mann bietet Frau Freiheit gegen Sex. Gegen seine Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung zog ein Verurteilter vor das Landgericht. Nach Oben.