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Sie entschieden, dass 22 gerügte Beschimpfungen gegen Renate Künast auf Facebook keine Beleidigungen seien. Der seitige Beschluss vom 9. September , Az. Alle Kommentare wiesen einen Sachbezug auf, so die Richter. Künasts Anwalt sieht das völlig anders. Severin Riemenschneider gegenüber LTO. Ihr war damals unterstellt worden, sich hinter Forderungen nach Straffreiheit für Sex mit Kindern zu stellen.
Dies hatte sie zurückgewiesen. Neuer Anlass für die Kommentare war ein Artikel auf Welt. Ist mal gut jetzt". Die Politikerin wollte erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf, die diesen Post weiterverbreitet bzw.
Sie wollte damit zivilrechtlich gegen die Personen vorgehen. Die Vorschrift verweist für die Rechtswidrigkeit von Inhalten u. Der Beschluss stellt dazu fest: "Diese Voraussetzungen liegen nicht vor". Auch wenn sie, wie das Gericht einräumt, "zwar teilweise sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch" seien. Damit hat sie quasi ein Sachthemenfeld eröffnet, an das sich die Kommentare bei Facebook anhängen konnten. Und zwar soll es nach Auffassung der Das entspricht einer ständigen Rechtsprechung.
Das BVerfG hatte angemahnt, dass eine Aussage nicht vorschnell als Schmähkritik bewertet werden dürfe , bei der dann keine Abwägung mehr stattfinde - eine aus grundrechtlicher Sicht einschneidende Folge.
Sie könnten dann nur nach einer umfassenden Abwägung mit der Meinungsfreiheit als Beleidigung bestraft werden, so das BVerfG erst im Sommer Künast kündigte an, gegen den Berliner Beschluss vorzugehen. In: Legal Tribune Online, Home Hintergründe. Drucken Senden Zitieren. Das könnte Sie auch interessieren:. Alle Stellenanzeigen. Alle Veranstaltungen.